Viele der von uns angebotenen Programme erfordern ein Visum. Gerne informieren wir dich über die jeweiligen Bestimmungen. Beachte jedoch, dass du den Visumsantrag stets selbst stellen musst und dass sich die Visumsbedingungen jederzeit ändern können, ohne dass wir hiervon erfahren. Da Gültigkeit, Preise und Inhalte der einzelnen Visa von den Botschaften kurzfristig geändert werden können, solltest du dich auf jeden Fall vor deiner Buchung bei der für dich zuständigen Botschaft nach den aktuellen Konditionen erkundigen. Wir erstellen die folgende Übersicht sorgfältig und nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr.
Bitte informiere dich ebenso zu Corona-spezifischen Einreisebestimmungen.
Weitere Informationen zu Einreisebestimmungen einzelner Länder findest du auch auf: https://www.auswaertiges-amt.de/
Stand: 17.10.2024
EU-Bürger*innen benötigen für unsere Programme in Irland und Spanien kein Visum. Zur Einreise reicht ein gültiger Personalausweis oder Reisepass.
Deutsche Staatsangehörige (ebenso Bürger*innen aus Österreich und der Schweiz) können bis zu 90 Tage ohne Visum als Tourist*in nach Argentinien einreisen. Zur Einreise wird ein gültiger Reisepass benötigt. Bei der Einreise werden von allen Reisenden Fingerabdrücke digital eingescannt sowie ein digitales Porträtfoto erstellt und abgespeichert. Eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung um weitere 90 Tage ist bei der Ausländerbehörde vor Ort in Argentinien zu beantragen und in aller Regel möglich. Ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht.
Weitere Informationen findest du auf dieser Website: https://www.argentina.gob.ar/tema/extranjeros/turistas
Working Holiday Visa: In Australien gibt es die Möglichkeit der Einreise mit einem Working Holiday Visum (Subclass 417). Dieses Visum mit der Laufzeit von 12 Monaten kannst du einmal im Leben im Alter zwischen 18 und 30 Jahren beantragen, wenn du die deutsche Staatsangehörigkeit und einen entsprechenden Reisepass hast. Du darfst mit diesem Visum das Land bereisen, maximal 4 Monate einen Sprachkurs besuchen oder studieren, bis zu 6 Monate ein Praktikum bei einem Unternehmen absolvieren oder gegen Bezahlung dort jobben. Während der Laufzeit dieses Visums kannst du Australien beliebig oft verlassen und wieder einreisen.
Einzelheiten zum Antragsverfahren findest du auf der Homepage der australischen Botschaft unter https://immi.homeaffairs.gov.au/visas/getting-a-visa/visa-listing/work-holiday-417/first-working-holiday-417 Die Kosten für das Visum betragen derzeit 650 AUD (Stand 08/2024). Als Teil des Antragsverfahrens müssen ausreichende Geldmittel nachgewiesen werden. Die Beantragung kannst du über oben genannten Link durchführen.
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel wenige Wochen. Es ist ratsam, das Visum so früh wie möglich zu beantragen. Der/die Antragsteller*in muss zum Antragstermin bereits das 18. Lebensjahr erreicht haben. Ab Erhalt des Visums hat man zwölf Monate Zeit, es durch die Einreise in Australien zu aktivieren.
Wenn du bei der Visumsbeantragung angibst, dass du im sozialen Bereich oder mit Kindern arbeiten wirst, musst du i.d.R. einen Medical Check machen lassen, bevor über den Visumsantrag entschieden wird. Dieser Check muss bei einem von der australischen Visumsbehörde vorgeschlagenen Arzt (meist in Frankfurt oder Berlin) stattfinden. Der Medical Check ist mit Zusatzkosten verbunden, die variieren können, siehe: https://immi.homeaffairs.gov.au/help-support/meeting-our-requirements/health/your-health-examinations-appointment
Für die Teilnahme an Sprachkursen mit oder ohne Freiwilligenarbeit mit einem Aufenthalt von maximal 90 Tagen beantragst du auf der Seite der Botschaft ein Touristenvisum. Das Visum nennt sich eVisitor (Subclass 651): https://immi.homeaffairs.gov.au/visas/getting-a-visa/visa-listing/evisitor-651 Das Visum ist gebührenfrei (Stand 08/2024).
Für die Einreise nach Chile benötigen deutsche Staatsangehörige einen noch mindestens sechs Monate nach Rückreise gültigen Reisepass. Ein vorab beantragtes Visum ist für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen nicht erforderlich. Wenn nötig, kann eine Verlängerung des touristischen Aufenthaltes in Chile beantragt werden.
Bei Einreise wird eine Touristenkarte (Tarjeta de Turismo) ausgestellt, die bei Ausreise wieder abgegeben werden muss. Diese Touristenkarte erlaubt einen Aufenthalt bis 90 Tage. Gegen eine Gebühr von 100 USD kann der Aufenthalt einmalig um weitere 90 Tage erweitert werden. Bitte beachte, dass du bei Einreise ggfs. ein Ausreiseticket (Flug-/ Busticket) vorzeigen musst, das belegt, dass du nach der ausgestellten Aufenthaltsdauer aus-/weiterreist. Informiere dich hierzu bei der jeweils zuständigen "Gobernación Provincial", z.B. Santiago: https://www.gobiernosantiago.cl/.
Bitte achte während der Reise stets auf deinen Reisepass, da dessen Verlust größere Probleme mit sich bringen kann. Nach chilenischem Recht muss jede*r Tourist*in seinen/ihren Reisepass ständig mit sich führen, um sich ausweisen zu können. Um Unannehmlichkeiten beim Verlust zu vermeiden, empfehlen wir, eine Kopie anzufertigen, diese immer bei sich zu haben und den Originalpass in der Unterkunft zu lassen.
Freiwilligenarbeit kann in Costa Rica bis maximal 90 Tage mit dem Touristenvisum absolviert werden. Weitere Informationen erhältst du auf der Seite der Costa-Ricanischen Botschaft unter www.botschaft-costarica.de
Das Auswärtige Amt informiert darüber, dass bei Einreise nach Costa Rica über den Landweg von Panama und Nicaragua unbedingt zu beachten ist, dass der Ausreisestempel von Panama und Nicaragua sowie der Einreisestempel von Costa Rica im Reisepass sein müssen. Ohne Stempel kann es zu großen Schwierigkeiten bei der Aus- und Weiterreise kommen. Gleiches gilt für eine vorübergehende Ausreise aus Costa Rica – hier unbedingt auf den Ausreisestempel von Costa Rica achten, bevor man in das Nachbarland einreist. Bitte beachte, dass du bei Einreise ggfs. ein Ausreiseticket (Flug-/ Busticket) vorzeigen musst, das belegt, dass du nach der ausgestellten Aufenthaltsdauer aus-/weiterreist.
EU-Bürger*innen können sich bis zu 180 Tage Gesamtdauer als Tourist*in oder Sprachschüler*in in Kanada aufhalten. In dieser Zeit darfst du an Sprachkursen oder dem Kurzstudium teilnehmen, dich in Freiwilligenprojekten engagieren sowie ein Praktikum oder Ranchstay absolvieren.
Vor der Reise nach Kanada müssen sich alle Reisenden, die nicht mit dem Study Permit einreisen, auf der Webseite der kanadischen Regierung für eine ETA (Electronic Travel Authorization) registrieren. Das kostet derzeit 7 CAN$ (Stand 08/2024). Achtung: Es gibt diverse kommerzielle Webseiten, die Hilfe beim Antragsverfahren für dieses wie für andere Visa versprechen, aber hohe Gebühren nehmen. Die Antragsseite der kanadischen Botschaft ist hier: https://www.canada.ca/en/immigration-refugees-citizenship/services/visit-canada/eta/apply-de.html
Nähere Informationen dazu findest du auch auf der Seite der Kanadischen Botschaft unter https://www.canada.ca/en/immigration-refugees-citizenship/services/visit-canada.html.
Wenn dein Sprachkurs oder Kurzstudium die zeitliche Grenze von 180 Tagen überschreitet, musst du ein Study Permit bei der kanadischen Botschaft beantragen. Das Studentenvisum, das i.d.R. gleichzeitig auch eine begrenzte Arbeitserlaubnis beinhaltet, wird online bei der kanadischen Botschaft beantragt, sobald du von unserer Partnerschule oder dem College eine Einschreibebestätigung und den Provincial Attestation Letter (PAL) erhalten hast. Danach musst du einen Termin zur Abgabe deiner biometrischen Daten vereinbaren (in Düsseldorf oder Berlin), bei dem du persönlich erscheinen musst. Danach erst beginnt die Bearbeitung deines Visumantrages. Dieses Permit kann nur für das Kurzstudium (mit und ohne Arbeitsphase) beantragt werden. Informationen hierzu und das Formular zur Visumsbeantragung findest du auf der folgenden Seite: https://www.canada.ca/en/immigration-refugees-citizenship/services/study-canada.html.
Teilnehmende unseres Kurzstudium-Programmes erhalten ausführliche Ausfüllhinweise für die Beantragung des Visums. Dieses Permit allein ist noch kein Visum. Das Visum wird bei Einreise vom Immigration Officer erstellt und ausgegeben. Die Visumsgebühr beträgt derzeit 150 CAN$ plus die Gebühr für die biometrischen Daten von derzeit 85 CAN$ (Stand: 08/2024).
Für Freiwilligenarbeit in Namibia benötigst du kein gesondertes Visum. Bei Einreise erhältst du das Touristenvisum, mit dem du bis zu 90 Tage bleiben kannst. Bitte beachte, dass dein Pass bei Ein- und Ausreise noch über mindestens drei freie Seiten für den Ein- und Ausreisestempel verfügen und mindestens für sechs Monate nach Einreise noch gültig sein muss. Ebenso muss du ein gültiges Rück- oder Weiterflugsticket vorweisen können.
Bitte beachte, dass die Dauer dieses Programms aufgrund der Einreisebestimmungen maximal drei Monate/90 Tage umfasst.
Weitere Informationen findest du unter https://visitnamibia.com.na/visa-information/
Für alle Programme, die ein Praktikum, Freiwilligenarbeit und/oder Work & Travel enthalten, ist ein Working Holiday Visum erforderlich. Es ermöglicht jungen Erwachsenen zwischen 18 und 30 Jahren mit deutscher Staatsangehörigkeit einmal im Leben einen Aufenthalt von bis zu zwölf Monaten in Neuseeland. Mit diesem Visum erlangt man neben der Aufenthaltserlaubnis auch eine Arbeitserlaubnis. Vorrangiges Ziel der Reise sollte aber, so die Visumsbestimmungen, das Reisen und nicht das Arbeiten sein. Die Kosten betragen derzeit 770 NZ$ (Stand 10/2024). Bei der Einreise müssen Geldmittel i.H.v. 4.200 NZ$ (Stand 10/2024), eine gültige Auslandskrankenversicherung sowie ein Rückflugticket nachgewiesen werden. Mit diesem Visum kann man während der Gültigkeit des Visums das Land beliebig oft verlassen und wieder einreisen.
Das Visum kann nur online auf der folgenden Internetseite beantragt werden: https://www.immigration.govt.nz/new-zealand-visas/apply-for-a-visa/about-visa/germany-working-holiday-visa. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel wenige Wochen. Es ist ratsam, das Visum so früh wie möglich zu beantragen. Der/die Antragsteller*in muss zum Antragstermin bereits das 18. Lebensjahr erreicht haben. Ab Erhalt des Visums hat man zwölf Monate Zeit, es durch die Einreise in Neuseeland zu aktivieren.
Bitte beachte, dass dein Reisepass ab dem Tag der Einreise in Neuseeland noch mindestens 15 Monate gültig sein muss.
Weitere Informationen findest du unter https://www.immigration.govt.nz/new-zealand-visas.
Um in Südafrika einen Sprachkurs und/oder Freiwilligenarbeit absolvieren zu können, benötigen deutsche Staatsbürger*innen bei Aufenthalten bis zu 90 Tagen kein gesondertes Visum. Das gilt auch bei einer Kombination der beiden Programme miteinander. Bei Einreise erhältst du am Flughafen nach Vorlage der entsprechenden Bestätigungen der Sprachschule und des Projektes einen Stempel in deinen Reisepass. Bitte beachte, dass dein Pass bei Ein- und Ausreise noch mindestens über zwei freie Seiten verfügen und mindestens 30 Tage über das geplante Rückreisedatum hinaus gültig sein muss.
Möchtest du länger als 90 Tage in Südafrika bleiben, wird nach der Einreise die Verlängerung des Visums beantragt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Visumsverlängerung.
Für weitere Fragen zu Einreisebestimmungen für Südafrika gibt die Südafrikanische Botschaft unter https://www.suedafrika.org Auskunft.
Für die Teilnahme an Freiwilligenarbeit muss vorab online auf der Seite der Botschaft ein Visum beantragt werden. Freiwillige sollten ein "Non Immigrant Visum (O) Voluntary Work" beantragen. Das Visum genehmigt einen Aufenthalt von 90 Tagen bei einmaliger Einreise. Hierfür wird ein Schreiben des Projektes vor Ort benötigt, welches du auf Anfrage von uns erhältst.
Die Beantragung des Visums ist frühestens 90 Tage vor Reiseantritt möglich und das Visum 90 Tage ab Ausstellungstag gültig. Innerhalb dieses Zeitraums musst du nach Thailand eingereist sein. Die genehmigte Aufenthaltsdauer beginnt mit dem Einreisetag, das Ein- und Ausreisedatum wird in den Reisepass gestempelt. Bitte kontrolliere die Richtigkeit der genehmigten Aufenthaltsdauer und wende dich bei Irrtum sofort an die Immigrationsbeamten. Illegale Einreisen und verspätete Ausreisen sind strafbar. Bitte beachte außerdem, dass das Visum mit einfacher Einreise nach der Ausreise ungültig wird und nach Wiedereinreise nicht weitergenutzt werden kann. Das Visum kostet derzeit 70 € (Stand 08/2024).
Weitere Informationen findest du auf der Internetseite der Botschaft unter https://frankfurt.thaiembassy.org/de/index.